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Anbieterwechsel

Angaben in der „Ankündigungsmeldung Technische Ressource” (AKM-TR) bei der Anschlussart FTTC

By Anbieterwechsel, WBCI

Im Zuge der Vorabstimmungen werden die Informationen zu den technischen Ressourcen mitgeteilt, damit der aufnehmende Anbieter entscheiden kann, ob und wie er die Ressource übernehmen möchte. Bei der Anschlussart FTTC kommt es hier, aufgrund der Konstellation der Vorleistungsprodukte, immer wieder zu Herausforderungen, wenn in der AKM-TR nicht die korrekten Informationen ausgetauscht werden. Warum ist das so?

Fiber to the curb (FTTC) ist eine Breitbandanschlussvariante , bei der die Lichtwellenleiter bis an den Verteilerkasten am Gehwegbereich verlegt sind. Von diesem Ort aus wird der Kabelweg bis zur Anschlussdose in der Zimmerwand noch mit einem Kupferkabel überbrückt.

Der Kupferteil ist in einer Vielzahl der Fälle von der Telekom und im Rahmen der Vorabstimmung wird dafür eine WITA-Vertragsnummer übermittelt. Der Glasanteil kann von einem alternativen Anbieter sein. Dieser wird mit einer Line-ID identifiziert welche aber auch den Kupferanteil einschließt. Mit der AKM-TR wird mitgeteilt, welche Ressource übernommen werden soll. Ist es nur der Kupferteil ohne Glas, dann wird als zu übernehmende Ressource die WITA-Vertragsnummer angegeben. Die beteiligten Carrier wissen, dass die Folge-Prozesse über die WITA abzuwickeln sind. In den meisten Fällen wird der Anschluss auf dem Glas mit Kupferanteil realisiert. In diesen Fällen ist in der AKM-TR als Identifikator die Line-ID anzugeben, welche auch den Kupferanteil inkludiert. Die beteiligten Carrier wissen, dass die Folgeprozessierung in der S/(PRI stattfindet. Wenn bei der Ressourcen-Übernahme „JA“ ausgewählt wird und keine Ressource konkret genannt wird, führt das zu einer Abbruchmeldung (ABBM-TR), da dem abgebenden EKP nicht klar ist, was genau übernommen werden soll.

Gleiches gilt auch dann, wenn beide Kennungen, WITA-Vertragsnummer und Line-ID, genannt werden, was auch zu einer Abbruchmeldung führt.

Alle Unterlagen zum Anbieterwechsel finden Sie hier.

Alle Unterlagen zur WBCI Schnittstelle finden Sie hier.

Zusätzlich sind die Szenarien auch im Arbeitshandbuch der WBCI aufgeführt.

Tipps zum Anbieterwechsel – Terminvorziehungen über WBCI

By Anbieterwechsel, WBCI

Immer wieder kommt es vor, dass ein bereits abgestimmter Wechseltermin verändert werden soll. Im Fall einer Terminverschiebung in die Zukunft nutzt der EKPauf (aufnehmender Endkundenvertragspartner) dazu den Geschäftsfall „TV“.

Anders verhält es sich, wenn der Termin vorgezogen werden soll. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem EKPabg (abgebende Endkundenvertragspartner) erforderlich.

Der spezifizierte Prozess sieht dazu vor, dass der EKPabg ein Storno „Typ Änderung“ mit der Begründung: „Terminvorziehung aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung“ versendet. Die Meldung kann zusätzlich auch ein Datum enthalten, was den frühesten, vorgezogenen Wechseltermin enthält. Der aufnehmende EKP prüft nun, ob er den Kunden früher aufnehmen kann. Wenn dem so ist, stimmt er dem Storno zu und fragt mit neuem Termin an.

Aber Achtung: Diese neue Anfrage darf nicht unverzüglich wieder neu versendet werden. Der EKPabg muss die Chance haben, seinen Bestand so zu korrigieren, dass die neue Anfrage auch den richtigen frühestmöglichen Wechseltermin enthält.

Im Arbeitshandbuch WBCI ist hierzu beschrieben, dass eine neue Anfrage frühestens 5 Arbeitstage nach Zustimmung erfolgen darf.

Hält man sich nicht an diese Frist, besteht ein hohes Risiko, dass in der neuen Vorabstimmung wieder der ursprüngliche Termin bestätigt wird. Viele EKP benötigen diese 5 AT nicht, dies ist dann bilateral abzustimmen.

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