Seit dem 02.08.2018 verfügt der Arbeitskreis Schnittstellen & Prozesse über eine neue Geschäftsordnung. Diese ermöglicht es interessierten Unternehmen, teil des Arbeitskreises zu werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen:

  • Telekommunikationsdienstleistungen erbringen in der Rolle als
    • Next Generation Access Betreiber (NGAB),
    • Anschlussnetzeigentümer (ANE),
    • Teilnehmernetzbetreiber (TNB) oder
    • Verbindungsnetzbetreiber (VNB) oder die
  • über eigene Endkundenverhältnisse in den Bereichen Telefonie und/oder Internet verfügen und damit Endkundenvertragspartner (EKP) sind.

und Sie Interesse an der Mitwirkung in einer der Unterarbeitsgruppen haben.

Dies ist vor allem für jene Unternehmen interessant, welche die Schnittstellen WBCI und/oder S/PRI einsetzen und dazu den Anbieterwechsel noch effizienter mitgestalten möchten.

Unternehmen der ehemaligen AG Anbieterwechsel, die sich weiterhin wie zuvor für einen reibungslosen Anbieterwechsel einsetzen wollen, werden gebeten, sich an die Sprecher des Arbeitskreises, Andre Rochlitzer und Jürgen Dohle, zu wenden. Für die Mitglieder der ehemaligen AG Anbieterwechsel wird es eine vereinfachte Aufnahme bis zum 31.08.2018 geben. Danach werden Unternehmen gebeten, ein Beitrittsgesuch an die Sprecher zu stellen.

Hier gelangen Sie zur neuen Geschäftsordnung des Arbeitskreises.

Sofern Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, stehen Ihnen die Sprecher des Arbeitskreises gern für weitere Informationen zur Verfügung.