Mitglied werden

Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Seit dem 02.08.2018 verfügt der Arbeitskreis Schnittstellen und Prozesse über eine neue Geschäftsordnung. Diese ermöglicht es interessierten Unternehmen, teil des Arbeitskreises zu werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen erbringt in der Rolle als

  • Next Generation Access Betreiber (NGAB),
  • Anschlussnetzeigentümer (ANE),
  • Teilnehmernetzbetreiber (TNB) oder
  • Verbindungsnetzbetreiber (VNB) oder

über eigene Endkundenverhältnisse in den Bereichen Telefonie und/oder Internet verfügt und damit Endkundenvertragspartner (EKP) ist

und Sie Interesse an der Mitwirkung in einer der Unterarbeitsgruppen haben.

Dies ist vor allem für Sie interessant, wenn Sie die Schnittstellen WBCI und/oder S/PRI einsetzen und den Anbieterwechsel effizienter mitgestalten möchten.

Hier gelangen Sie zur neuen Geschäftsordnung des Arbeitskreises.

Unternehmen der ehemaligen AG Anbieterwechsel, die sich weiterhin wie zuvor für einen reibungslosen Anbieterwechsel einsetzen wollen, werden gebeten, sich an die Sprecher des Arbeitskreises, Andre Rochlitzer und Jürgen Dohle, zu wenden. Für die Mitglieder der ehemaligen AG Anbieterwechsel wird es eine vereinfachte Aufnahme bis zum 31.08.2018 geben. Danach werden Unternehmen gebeten, ein Beitrittsgesuch an die Sprecher zu stellen.

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