Und wieder eine Abkürzung – ITU-Carrier Code (ICC)

Welche Gemeinsamkeit haben unter anderem:

  • die Vorabstimmung beim Anbieterwechsel, sei es bei der Nutzung der WBCI oder dem proprietärem Faxverfahren,
  • die Nutzung der Clearingszenarien auf den Clearing Plattformen
  • die Anwendung von Geschäftsfällen auf der S/PRI und/oder FIT Schnittstelle???

Zur eindeutigen Identifikation von Kommunikationspartnern benötigen die Unternehmen einen ITU-Carrier Code (ICC).

Die Vergabe eines ICC ist dabei denkbar einfach und kostenfrei.

Der Antrag wird über die Bundesnetzagentur gestellt, die nach dessen Prüfung die Vergabe an die ITU weiterleitet und von ihr im Anschluss dann veröffentlicht wird.

Die Prüfung soll insbesondere die Eindeutigkeit des beantragten ICC sicherstellen. Der ICC selbst darf dabei maximal sechsstellig sein und kann aus Ziffern und Buchstaben bestehen. Bei der späteren Verwendung wird dem ICC dann eine Länderkennung vorangestellt (z.B DEU.123456).

Die Verwendung einer nicht vorab beantragten und veröffentlich ICC ist nicht zulässig.

Hier einige Beispiele für die Notwendigkeit einer gültigen ICC:

  • Die Vorabstimmungs-ID im Anbieterwechsel enthält den ICC (für WBCI und Fax).
  • Die Bildungsregel der LineID (bei S/PRI und FIT) erfordert den ICC.
  • Die Registrierung im EKP-Portal empfiehlt die Angabe des ICC.
  • Für eine Registrierung auf den Clearingplattformen ist der ICC zwingend erforderlich.
  • Zertifikate für S/PRI und WBCI werden nur bei Vorhandensein eines ICC ausgestellt.

Falls Sie Fragen zur Registrierung und/oder Nutzung des ITU-Carrier Codes (ICC) haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

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