Zertifikate von WBCI

Zum Betrieb der WBCI-Schnittstelle

Die Teilnahme am Anbieterwechsel unter Nutzung einer WBCI Schnittstelle setzt den einmaligen¹ Erwerb sogenannter Zertifikate voraus.

Hier geht es  zur Beantragung der Zertifikate.

Diese gliedern sich grundsätzlich in zwei Gruppen – Schnittstellen- und Nutzungszertifikate. Bei Schnittstellenzertifikaten handelt sich um einen Nachweis über die Zertifizierung einer WBCI Schnittstelle der jeweiligen Version und deren Einsatz.  Ein Nutzungszertifikat hingegen weist ein Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen als Teilnehmer am automatisierten Anbieterwechsel aus.

Die Zertifikate sind somit nur als Legitimation zur Teilnahme am Anbietwechsel zu verstehen.

Übersicht erteilter Zertifikate

Aktualisierung (Juni 2024)

Um den Einsatz der WBCI zur Durchführung von Vorabstimmungen weiteren Antrieb zu verleihen, wird die Ausgabe von Bundle Zertifikaten auf vier Zertifikate beschränkt. Bislang ist für jedes Bundle Zertifikat die WBCI Vorabstimmung mit der FL-ITU Kennung nur für 10 Kleinst EKP abgedeckt. Bei Überschreitung von 10 Kleinst EKP ist der Erwerb weiterer Bundle Zertifikate erforderlich, eine Beschränkung der Zertifikate existiert nicht.

Mit dem Erwerb des vierten Bundle Zertifikats kann der EKP über die 40 (4*10 Kleinst EKP) Kleinst EKP hinaus, unbeschränkt weitere Kleinst EKPs aufnehmen und diese mit der FL-ITU Kennung prozessieren. Die Kosten für die Ausgabe von Bundle Zertifikaten sind somit auf 4* 5000 EUR beschränkt.

Arten von Zertifikaten

Ein Nutzungszertifikat ermöglicht die Durchführung eines Anbieterwechsels über die WBCI-Schnittstelle, unabhängig davon, ob die WBCI-Schnittstelle selber realisiert wurde, oder ein Dienstleister genutzt werden soll. Die Kosten in Höhe von (einmalig) 400 EURbeinhalten die Erstellung und Verwaltung der Zertifikate.

Ein Schnittstellenzertifikat ermöglicht den zertifizierten Betrieb einer WBCI-Schnittstelle. Die Kosten in Höhe von (einmalig je Version) 5.500 EUR beinhalten die Erstellung und Verwaltung der Zertifikate und darüber hinaus auch die Zertifizierung der für den Betrieb vorgesehenen WBCI-Schnittstelle.

Ein Nutzungszertifikatbündel (Dienstleister) aus einem Bundle ermöglicht dem Micro die Durchführung eines Anbieterwechsels im Namen eines dienstleistenden EKP, unabhängig davon, ob dieser eine WBCI-Schnittstelle selber realisiert hat, oder ein weiterer Dienstleister genutzt werden soll. Eine Bundle umfasst  immer eines dieser speziellen Nutzungszertifikate und kann für 10 EKP genutzt werden. Dabei teilen sich alle EKP eine ITU-Kennung. Die Kosten in Höhe von (einmalig) 5.000 EUR je Bundle beinhalten die Erstellung und Verwaltung der Zertifikate – Besondere Anforderungen, welche Sie hier finden.

Antrag auf ITU Carrie Code

Die Ausstellung von Zertifikaten kann nur erfolgen, wenn das Unternehmen mit Beantragung eines gültigen ITU Carrier Codes (ICC) vorweisen kann. Der ICC dient dabei der eindeutigen Identifizierung des Kommunikationspartners. Die Beschreibung des ICC ist auf der Seite der ITU abrufbar.

Die Liste der in Deutschland bereits vergebenen ICC finden Sie hier. Um einen neuen ICC zu beantragen ist gemäß ITU ein Prozess zu durchlaufen, welchen Sie hier genauer beschrieben finden. Ausfüllen des ITU Formblattes zur Beantragung des ICC, welches Sie hier abrufen können. Das Formblatt ist beim Referat 114 der BNetzA einzureichen:

Bundesnetzagentur
Referat 114
Nummernverwaltung
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Die BNetzA leitet den Antrag (nach Prüfung) an die ITU weiter. Die Informationen über die Zuteilung erhält der Antragssteller im Anschluss von der ITU. Die Zuteilungen werden zusätzlich im „ITU-Newsletter” veröffentlicht und kommuniziert.

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