Fazit
Über einen ITU-Code werden sämtliche Anbieterwechsel zwischen 1&1 und den hinter EKP (FLX) – stehenden Micro-EKP(M) abgewickelt. Für den zusätzlichen ITU-Code sind, je nach Anzahl der angeschlossenen EKP, ein oder mehrere Bündelzertifikate vorzuweisen. Bei deren Beantragung ist darauf zu achten, die ersten 2 der 6 Zeichen mit „FL“ (Flat) zu vergeben, anhand derer ein EKP bereits mit Eingang einer Vorabstimmungsanfrage erkennen kann, dass es sich um einen EKP aus einem Bündelzertifikat handelt. Hinter der zusätzlichen ITU-Kennung stehen dann wiederum die kleineren Unternehmen, welche sich der Dienstleistung des EKP (FLX) bedienen, der für sie die Aufträge über seine WBCI einspeist. Welche EKP sich hinter dieser ITU-Kennung verbergen lässt sich im EKP-Portal in einer eigenen Spalte nachvollziehen. Hierdurch wird für das abgebende oder aufnehmende Unternehmen deutlich, dass es sich nicht direkt um den EKP (X), sondern um einen der vertraglich angebundenen EKP handelt.
Der EKP (FLX) selbst verpflichtet sich durch ein vertragliches Konstrukt (z.B. Nebenabrede zur bestehenden vertraglichen WBCI-Koppelung) mit dem EKP 1&1, die Pflichten aus § 59 TKG zu übernehmen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt ist, wer im Zweifelsfalle für eine Weiterversorgung des Endkunden zu sorgen hat. Der Endkunde darf durch diese Regelung nicht benachteiligt oder in seinen Rechten beschnitten werden.
Die Reseller EKP sind darüber hinaus verpflichtet, neben der korrekten Registrierung mit einer BNetzA Nummer, die Teilnahme am Anbieterwechsel dem Referat 213 anzuzeigen.
Wechselt ein EKP seinen Dienstleister EKP (Y) oder wird er wieder mit einer eigenständiger Fax- oder WBCI M2M-EKP Lösung agieren, werden alle laufenden Vorabstimmungen noch bis zu deren Abschluss mit dem alten Dienstleister abgewickelt. Dies wird vertraglich sichergestellt. Optional können die beteiligten EKPs bilateral übereinkommen, dass laufende Vorabstimmungen unter Berücksichtigung der Vorlauffristen über den WBCI Geschäftsfall STR-AEN beendet und neue Vorabstimmungsanfragen mit dem neuen ITU-Code des nun wieder eigenständig gewordenen EKPs gestartet werden.