Nutzungszertifikat-Bundle (Dienstleister)

WBCI-Bundlezertifikate

wdt_ID Datum Inhaber Carriercode Schnittstelle Angeschlossene EKPs Zertifikat
1 02/04/2019 Tele Columbus AG DEU.FLTC DEU.TCAG 30 Zertifikat
3 01/08/2019 outbox AG FLOBX outbox 20 Zertifikat
4 20/02/2020 autphone GmbH FLAUT Enghouse (vormals XConnect) 10 Zertifikat
5 08/06/2020 HL komm Telekommunikations GmbH FLHLK Enghouse (vormals XConnect) 20 Zertifikat
6 05/08/2020 TELE AG FLTELE outbox 10 Zertifikat
7 21/07/2021 NFON AG DEU.FLNFON outbox 10 Zertifikat
8 26/11/2021 vitroconnect GmbH FLVTRC outbox 10 Zertifikat
9 28/06/2022 carrierwerke GmbH DEU.FLCW outbox 10 Zertifikat
10 20/07/2022 2provide GmbH DEU.FL2PRV outbox 10 Zertifikat
11 22/09/2022 Buchholz Digital GmbH FLBUDI Dialogika 10 Zertifikat
Datum Inhaber Carriercode Schnittstelle Angeschlossene EKPs Zertifikat

Bitte beachten Sie, dass bei Zertifikaten, die ab dem 01.01.2019 ausgestellt werden, kein Schnittstellenbetreiber mehr ausgewiesen wird. 

Zum Betrieb der WBCI-Schnittstelle

Um  bislang nicht unmittelbar an der WBCI beteiligten EKPs die Möglichkeit zu bieten, sich an der Vorabstimmung zum Anbieterwechsel über die WBCI zu beteiligen und gleichsam zu verhindern, dass diese auf das Faxverfahren zurückfallen bzw. auch die Möglichkeit zu schaffen, weitere EKP vom Faxverfahren weg zu bewegen, wurde neben dem bestehenden Zertifikatsmodell ein Modell zum direkten Prozessieren durch einen EKP in Rolle als Dienstleister eingeführt. Dieses versetzt nun auch kleinere EKPs (in der Folge „Micro-EKP“) in die Lage, sich den spezifizierten Abläufen zum Anbieterwechsel und hier insbesondere der Verwendung der ITU-Kennung und Zertifikaten des Dienstleister EKP anzuschließen, ohne selbst eine WBCI einführen zu müssen und mit sämtlichen am Markt agierenden EKPs gesonderte WBCI Kopplungen zu realisieren.

Ein Nutzungszertifikat-Bundle (Dienstleister) aus einem Bundle ermöglicht dem Micro-EKP die Durchführung eines Anbieterwechsels im Namen eines dienstleistenden EKP, unabhängig davon, ob dieser eine WBCI-Schnittstelle selbst realisiert hat, oder ein weiterer Dienstleister genutzt werden soll.

 

Preismodell:

Die Kosten beinhalten die Erstellung, Veröffentlichung und Verwaltung der Zertifikate.
Ein Bundle für 10 Micro-EKP kostet 5.000 EUR.
Es kann eine beliebige Anzahl an Bündeln erworben werden.

Upgrades sind grundsätzlich jederzeit möglich und können durch den Ausgleich des Deltas von (mindestens) weiteren 5.000 EUR (je nach Höhe des Upgrades) in Anspruch genommen werden.
Ein Downgrade ist hingegen nicht möglich.

Die ITU-Kennung ist für jeden, an ein Bundle angeschlossenen Micro-EKP gleich und ändert sich auch mit dem Zukauf weiterer Zertifikats-Bundles nicht. Mit Erwerb des Bundles durch einen EKP ist es erforderlich, zusätzlich eine ITU Kennung für die im Bundle abgebildeten Micro-EKP zu beantragen.

Darüber hinaus ist für bereits bestehende WBCI Kopplungen eine Zusatzvereinbarung mit den jeweiligen EKP´s erforderlich.

Modellbeispiel:

Beteiligte im folgenden Beispiel sind:
Der EKP(1&1) und der EKP(X) als direkt zertifizierte Teilnehmer im WBCI
Der EKP (FLX) als Betreiber einer Plattform mit Bundles für die Micro-EKP(M) und Micro-EKP(N) als Teilnehmer am Bündel des EKP(FLX).

Herkömmliche Kopplung zwischen 1&1 und EKP (X):

In diesem Verhältnis werden bisher alle Anbieterwechsel abgewickelt, die zwischen den miteinander verbundenen Unternehmen (hier im Bsp. 1&1 und EKP (X) stattfinden. Dies läuft über die reguläre ITU Kennung von EKP (X) und findet über die WBCI M2M Schnittstelle statt.

Kopplung zwischen 1&1 und EKP (FL) in der Rolle als Dienstleister und EKP(M1):

1&1 schließt mit dem EKP(FLX) alle notwendigen WBCI Verträge incl. der Zusatzvereinbarung zur Verwendung des Bundles. Die Micro-EKP(M) und Micro-EKP(N) haben mit dem EKP(FLX) einen Vertrag über die Erbringung der WBCI Dienstleistung geschlossen. Der EKP(M) trägt in Folge im EKP Portal in der Spalte „ITU Carrier Code“ den Code des Bundle des EKP(FLX) ein.

Agiert der Micro-EKP(M) nun als aufnehmender EKP, so wird er bei der 1&1 eine WBCI-Anfrage über die Plattform des EKP(FLX) mit der ITU Kennung des Bundles. Der dienstleistende EKP(FLX) hat zu gewährleisten, dass die Antworten der 1&1 auf der Plattform beim korrekten Micro-EKP(M) ankommen.

Agiert die 1&1 als aufnehmender EKP, so wird sie im EKP-Portal beim Eintrag des Micro-EKP(M) die Bündelkennung des EKP(FLX) finden. Die Anfrage muss dann an die ITU-Kennung des Bundles gesendet werden.

 
 

Fazit

Über einen ITU-Code werden sämtliche Anbieterwechsel zwischen 1&1 und den hinter EKP (FLX) – stehenden Micro-EKP(M) abgewickelt. Für den zusätzlichen ITU-Code sind, je nach Anzahl der angeschlossenen EKP, ein oder mehrere Bündelzertifikate vorzuweisen. Bei deren Beantragung ist darauf zu achten, die ersten 2 der 6 Zeichen mit „FL“ (Flat) zu vergeben, anhand derer ein EKP bereits mit Eingang einer Vorabstimmungsanfrage erkennen kann, dass es sich um einen EKP aus einem Bündelzertifikat handelt. Hinter der zusätzlichen ITU-Kennung stehen dann wiederum die kleineren Unternehmen, welche sich der Dienstleistung des EKP (FLX) bedienen, der für sie die Aufträge über seine WBCI einspeist. Welche EKP sich hinter dieser ITU-Kennung verbergen lässt sich im EKP-Portal in einer eigenen Spalte nachvollziehen. Hierdurch wird für das abgebende oder aufnehmende Unternehmen deutlich, dass es sich nicht direkt um den EKP (X), sondern um einen der vertraglich angebundenen EKP handelt.

Der EKP (FLX) selbst verpflichtet sich durch ein vertragliches Konstrukt (z.B. Nebenabrede zur bestehenden vertraglichen WBCI-Koppelung) mit dem EKP 1&1, die Pflichten aus § 59 TKG zu übernehmen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt ist, wer im Zweifelsfalle für eine Weiterversorgung des Endkunden zu sorgen hat. Der Endkunde darf durch diese Regelung nicht benachteiligt oder in seinen Rechten beschnitten werden.

Die Reseller EKP sind darüber hinaus verpflichtet, neben der korrekten Registrierung mit einer BNetzA Nummer, die Teilnahme am Anbieterwechsel dem Referat 213 anzuzeigen.

Wechselt ein EKP seinen Dienstleister EKP (Y) oder wird er wieder mit einer eigenständiger Fax- oder WBCI M2M-EKP Lösung agieren, werden alle laufenden Vorabstimmungen noch bis zu deren Abschluss mit dem alten Dienstleister abgewickelt. Dies wird vertraglich sichergestellt. Optional können die beteiligten EKPs bilateral übereinkommen, dass laufende Vorabstimmungen unter Berücksichtigung der Vorlauffristen über den WBCI Geschäftsfall STR-AEN beendet und neue Vorabstimmungsanfragen mit dem neuen ITU-Code des nun wieder eigenständig gewordenen EKPs gestartet werden.

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