Anbieterwechsel – Wenn der “Anbieter den Anbieter wechselt”

Die WBCI Schnittstelle feiert in diesem Jahr ihren 13. Geburtstag. Etwa 400 Unternehmen nutzen zur Durchführung ihrer Anbieterwechsel für Kunden im Festnetz diese Schnittstelle. Nicht jedes Unternehmen (EKP) hat dabei die Schnittstelle selbst implementiert, sondern nutzt einen der über 40 Schnittstellenbetreiber als Dienstleister für die technische Abwicklung der Vorabstimmungen.

Wenn sich ein Unternehmen nun entscheidet, seinen Schnittstellenbetreiber zu wechseln, sind vorab einige Regeln zu beachten, damit eingehende  Vorabstimmungen ihn auch erreichen, nachdem der Schwenk auf einen neuen Schnittstellenbetreiber vollzogen ist.

Das Regelwerk und viele andere Hinweise zur WBCI finden sich dazu im Arbeitshandbuch WBCI (Link). Die Abläufe beim Wechsel des Schnittstellenbetreibers sind im Kapitel 4.5 auf den Seiten 103 und 104 beschrieben.

Wichtig: Der EKP ist verpflichtet, vor der Umstellung auf einen neuen Schnittstellenbetreiber, die mit ihm gekoppelten EKP´s über das Vorhaben zu informieren, damit diese den neuen Schnittstellenbetreiber bei sich hinterlegen können und die Vorabstimmungen ihren “Weg finden” können. Wenn Sie ihren Schnittstellenbetreiber wechseln, informieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, damit wir in der Übersicht der Nutzungszertifikate den Schnittstellenbetreiber aktualisieren können.

 Bei Fragen oder Anregungen zum Ablauf steht der AK S&P Ihnen gerne zur Verfügung!

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